Winter-Schutzschirm für soziale Einrichtungen in der Energiekrise

Stellungnahme des ASB NRW e.V. zu den Folgen der Energiekostenexplosion für soziale Einrichtungen

Pflegedienst_SozialstationKinder- und JugendhilfeLeben im AlterTeilhabePresse

Grafik eines Lautsprechers neben dem Begriff Stellungnahme

Winter-Schutzschirm für soziale Einrichtungen in der Energiekrise unerlässlich

Stellungnahme des ASB NRW e.V. zu den Folgen der Energiekostenexplosion für soziale Einrichtungen

Der ASB NRW e. V. unterstützt die Forderung der ASB-Präsidentin Dr. Katarina Barley und des ASB-Bundesvorsitzenden Knut Fleckenstein nach einem Energieschutzschirm für soziale Einrichtungen. Auch in NRW haben Betreuungseinrichtungen für Jugendliche, Kindertagesstätten sowie Pflegeheime für Alte oder Menschen mit Behinderung wenig bis gar keinen Spielraum, in spürbarem Umfang Energie zu sparen oder kurzfristig Investitionen mit diesem Ziel zu tätigen. Dies wird auch von der Expert*innenkommission Gas und Wärme in ihrem Zwischenbericht anerkannt.

Daher schlagen die Expert*innen einen Hilfsfonds für soziale Dienstleister vor. Dieser Vorschlag wird u. a. auch vom Paritätischen Wohlfahrtsverband befürwortet und durch die Ergebnisse einer Umfrage unter über 1300 Einrichtungen unterstrichen. Leider findet ein solcher Fonds derzeit in der öffentlichen Diskussion, anders als die Vorschläge zu Einmalzahlungen und Gas- und Wärmebremse, wenig Beachtung. 

Insolvenzszenarien sind real und können soziale Verwerfungen nach sich ziehen

Eine solcher Schutzfonds ist unerlässlich, da Pflege- und Betreuungsheime sowie Kitas für die Verletzlichsten in unserer Gesellschaft unersetzlich sind. Insolvenzen und Einschränkungen des Angebots müssen vermieden werden, um nicht weitere gesellschaftliche Verwerfungen zu schaffen. Da viele dieser Einrichtungen wie auch beim ASB gemeinnützig sind und keinen Gewinn erwirtschaften dürfen, haben sie keine Rücklagen, um die steigenden Kosten abzudecken oder bis zu einer auch nur anteiligen Unterstützung im Frühjahr 2023 zu überbrücken.

Eine Weitergabe der Kosten an die Nutzer*innen der Einrichtungen ist faktisch nicht möglich, da die Entgelte mit den Zuwendungs- und Entgeltgebern im Jahr zuvor vereinbart wurden. Zudem würde eine Weitergabe der Kosten an Familien und Angehörigen dort ebenfalls nur die finanziellen Belastungen und den Druck auf diese erhöhen. Eine einmalige Übernahme der Energiekosten im Dezember, wie derzeit diskutiert, ist ein erster, aber nicht ausreichender Entlastungsschritt, da er die Kostensteigerungen davor und danach nicht mildert und die Einrichtungen nicht grundsätzlich absichert.  

Hinzukommt, dass sich die stationären Einrichtungen auch erheblichen Steigerungen bei den Lebensmittelkosten gegenübersehen, die ebenfalls abgebildet werden müssen. Daneben sind auch die gemeinnützigen ambulanten Pflegedienste von erheblichen Kostensteigerungen im Bereich Kraftstoffe betroffen. Hier hat der Gesetzgeber erste Möglichkeiten der Nachverhandlungen mit den Kostenträgern in einigen Bereichen geschaffen. Eine weitere Unterstützung ist trotzdem vonnöten, um eine Verringerung des Angebots oder gar Insolvenzen zu verhindern.

Der ASB NRW e. V. fordert die Bundesregierung deshalb dazu auf, im Rahmen der anstehenden Entscheidungen über das kommende Entlastungspaket eine tragfähige und dauerhafte Lösung für soziale Einrichtungen und Dienste bei den Kosten für Kraftstoffe, Lebensmitteln, Strom und Wärme zu finden.

Ansprechpartner*in

N. N.Referentin Kommunikation und Medien

0221 949707-17
presse(at)asb-nrw.de