Ausbildung zur*m Brandschutzhelfer:in Es kann einfach jeden treffen…

Erste-Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen (gemäß §10 ArbSchG) - unsere Ausbildung zur*m Brandschutzhelfer:in

Erste-Hilfe leisten, Evakuierung von Menschen sowie Brandbekämpfung sind im Notfall  oberstes Ziel. Dabei hat der Arbeitgebende für die Anwesenheit anderer Personen ebenfalls die Verantwortung zu tragen. Jeder Arbeitgebende, mit und ohne Kundenverkehr, hat für die Sicherheit von Arbeitnehmer:innen und die seiner Kunden und Gäste in seinen Räumlichkeiten Sorge zu tragen.

Dazu müssen kleine und mittlere Unternehmen in der Regel fünf Prozent ihrer Beschäftigten ausbilden lassen und bestellen - die Bestellten haben im Notfall für die Erste-Hilfe, die Evakuierung und die Brandbekämpfung zu sorgen.

In Versammlungsstätten wie z.B. bei Pflegeheimen, Theatern und Hotels, müssen deutlich mehr Mitarbeitende als die geforderten fünf Prozent ausgebildet und bestellt werden.
Das ganze gilt auch bei Schichtbetrieben, nicht nur für Lagerhallen mit gefährlichen Gütern, sondern auch für Büros und Verwaltungsgebäude. Liegt eine erhöhte Brandgefährdung in Ihrem Betrieb vor, erhöht sich die Anzahl der geforderten Brandschutzhelfer:innen sogar deutlich.

Der Arbeiter-Samariter-Bund bringt Ihnen und Ihren Mitarbeiter:innen das Aufgabenfeld rund um die zu treffenden Maßnahmen in Notfällen näher. Wir vermitteln Ihnen die Inhalte anschaulich und realitätsnah – interessant und motivierend. Wir sind der Meinung, dass Erste-Hilfe und im Allgemeinen die Hilfe für den Nächsten einfach sind. Wir alle müssen nur handeln!

Wir stellen uns dieser Aufgabe seit 1888. Unser erfahrenes und dynamisches Team kommt aus der Praxis – wir wissen was Sie benötigen. Testen Sie uns und buchen Sie Ihren ganz persönlichen Kurs, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten – noch heute. Überzeugen Sie sich davon, dass Ausbildung Spaß macht!

Zum Kurs:

Zeitraum:     3 - 4 Stunden
Kosten:        80 € pro Teilnehmer

Inhouse-Kurse sind möglich ab einer Gruppengröße von mindestens 8 Teilnehmern

Inhalt der Ausbildung gemäß der DGUV 205-023 und ASR 2.2:

Theorie:

  • Grundzüge des Brandschutzes
  • Betriebliche Brandschutzorganisation
  • Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
  • Gefahren durch Brände
  • Verhalten im Brandfall

Praxis:

  • Einweisen (vertraut machen) in den betrieblichen Zuständigkeitsbereich
  • betriebsspezifische Besonderheiten
  • Handhabung und Funktion
  • Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen
  • Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung
  • Praktische Löschübung

Aktuell können wir keine Termine für den Kurs zum / zur Brandschutzhelfer*in anbieten. 

 

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